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Ausfall einer Lehrperson

Im Kanton Aargau kann bei Krankheit oder Unfall einer Lehrperson eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter eingesetzt werden, sofern in kürzester Zeit eine entsprechende Lehrperson gefunden wird.

Fällt eine Lehrperson aus, gilt folgende Regelung:

 

Lehrperson wird krank oder ist verhindert

Information an die Schulleitung

Information an die Eltern via Klapp

 

Ihr Kind kann zu Hause bleiben

Ihr Kind kann nicht zu Hause bleiben

 

Sie melden Ihr Kind bis spätestens 8.00 Uhr per Klapp an

 

Ihr Kind wird in der Schule gemäss seinem Stundenplan in einer anderen Klasse betreut

 

 

Ist eine Lehrperson erkrankt, informiert sie als erstes die Schulleitung und anschliessend die Eltern und Kinder via Klapp. In der Regel bleibt Ihr Kind dann zu Hause und der Unterricht fällt aus. Sollte dies nicht möglich sein, so melden Sie Ihr Kind bis spätestens 08.00 Uhr per Klapp für den Unterricht an. Ihr Kind kann dann zur Schule gehen und wird gemäss seinem Stundenplan in einer anderen Klasse betreut. Wir werden uns bemühen, dass Ihr Kind schnellstmöglich bei einer Stellvertretung wieder seinen gewohnten Unterricht besuchen kann, bis die Lehrperson wieder arbeitsfähig ist. Bis dahin kann der Unterricht ausfallen.

Schulleitung und Lehrerinnenteam