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Schülerabsenzen

Regelung Absenzen und Urlaub

An der Schule Thalheim gelten für Kindergarten und Primarschule die folgenden Regelungen:

Krankheit

Bei Krankheit informieren die Eltern die entsprechende Klassenlehrperson sowie weitere betroffene Fachlehrpersonen (Logopädie, Musikunterricht, Religionsunterricht) vor Unterrichtsbeginn.

Quartalshalbtag (Paragraph 38)

Gemäss § 38 Abs. 1 des Schulgesetzes haben die Schülerinnen und Schüler auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Sorge Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Die Quartalshalbtage können zusammengefasst bezogen werden. Maximal sind vier Halbtage pro Schuljahr erlaubt. Bei Schulanlässen dürfen keine freien Schulhalbtage bezogen werden. Die Eltern teilen den Bezug der Quartalshalbtage mindestens drei Tage im Voraus der Klassenlehrperson sowie allenfalls weiteren betroffenen Lehrpersonen mit.

 

 

Urlaubsgesuche

Für alle anderen als die oben erwähnten Urlaubstage müssen wichtige Gründe vorliegen. Die Schulleitung kann einen Urlaub bis zu einer Woche bewilligen. Ein längerer Urlaub ist vom Vertreter des Gemeinderates zu bewilligen. Ein schriftliches Gesuch ist in beiden Fällen 4 Wochen im Voraus einzureichen.

 

GEMEINDERAT THALHEIM 

Nicole Wernli 

 

August 2022