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Schulordnung

Um ein angenehmes Zusammenleben an unserer Schule zu ermöglichen, benötigen wir einige Regeln, an die du dich halten musst:

Wir begegnen einander immer mit Anstand und Respekt.
Hast du ein Anliegen oder brauchst du Hilfe, so wende dich an eine Lehrperson, zu welcher du Vertrauen hast. Sie wird versuchen, dir zu helfen!
Auch im Klassenrat kannst du dein Anliegen vorbringen, wenn es besprochen werden muss. Frage hierzu deine Lehrpersonen.

Schulweg

Komme zu Fuss in die Schule, ein Schulweg an der frischen Luft tut dir gut. Halte dich immer an die Verkehrsregeln und benutze die verkehrsarmen Wege.

Die Eltern bitten wir, ihr Kind nicht all zu früh in die Schule zu schicken. Ebenfalls sollte es nach Schulschluss geregelt nach Hause kommen. Bild Schulweg

Es liegt im Ermessen deiner Eltern, ob du mit dem Velo in die Schule fahren darfst. Du hältst dich an alle Verkehrsregeln. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir dir das Tragen eines Velohelms. Das Velo stellst du im Veloständer vor der Turnhalle ab. Die Schule haftet nicht für Velounfälle und Defekte an den Fahrzeugen.

Wenn du mit dem Kickboard, dem Skateboard oder den Rollerblades zur Schule kommst, stellst du diese draussen vor dem Eingang ab. Im Schulhaus und in der Turnhalle darf nicht gefahren werden. Auch der rote Platz und der steile Schulhausweg dürfen nicht befahren werden.
Die Schule ist nicht verantwortlich für deine Fahrzeuge.

Versicherung

Die Heilungskosten sind nicht durch die Schulunfallversicherung gedeckt. Die Kosten sind über die jeweiligen Krankenkassen des verunfallten Schülers  versichert. Wir bitten die Eltern, einen während des Schulbetriebes erlittenen Unfall ihres Kindes umgehend ihrer Krankenkasse zu melden. Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkasse gehen zu Lasten der Eltern.

Schulbetrieb

Beim ersten Läuten kannst du ins Schulhaus kommen. Sei bitte pünktlich. 
Während den Unterrichtszeiten bist du im Schulhaus leise, damit du niemanden störst.

Du trägst in unserem Schulhaus Hausschuhe.

Ist das Schulhaus nach dem Unterricht geschlossen, haben weder der Hauswart noch die Lehrpersonen für dich eine Aufschliesspflicht, also vergiss nichts!

Ohne Einwilligung durch die Lehrperson ist es allen Schülerinnen und Schülern verboten, während des Unterrichts das Schulgelände zu verlassen.

Pausen

In den grossen Pausen gehst du bei jedem Wetter nach draussen. Beachte beim Betreten des Rasens die rot-grüne Tafel bei der Turnhalle. Sträucher- und Blumenrabatten darfst du nicht betreten. Bitte klopfe schmutzige Schuhe vor dem Schulhaus aus. Im Winter steht dafür ein Besen vor der Türe.

Pausenspiele darfst du nur in der grossen Pause benützen. 
Das Kindergartenhäuschen gehört dem Kindergarten.

Nimm beim Spielen auf deine Mitschüler/innen Rücksicht.
Bei Problemen während der Pausen wende dich an die Pausenaufsicht.

Ohne Erlaubnis darfst du während den Pausen das Schulareal nicht verlassen.

Deinen Abfall entsorgst du nach der Pause selber im Abfalleimer. Unterstützt einander dabei!

Schulhaus, Mobiliar und Schulmaterial

Wir halten in unserem Schulhaus Ordnung.

Deine Finken, Schuhe, Jacken und der Turnsack haben an der Garderobe Platz.
In der Fundgrube findest du verlorene oder vergessene Sachen wieder. In der Turnhalle hängen vergessene Wertsachen im Kasten.

Bitte trage Sorge zu unserer Schule und nimm Rücksicht auf die Arbeiten des Hauswartes. 

Ballspiele sind in den Schulzimmern und Gängen verboten.

Schulmaterial, das du absichtlich beschädigst oder verlierst, musst du ersetzen.
Absichtliche Beschädigungen an Gebäude und Mobiliar werden auf Kosten des Verursachers instand gestellt.

Für die Computer gelten separate Nutzungsbestimmungen. Der Gebrauch von elektronischen Kommunikationsmitteln ist für die Schülerinnen und Schüler während den Unterrichtszeiten auf dem ganzen Schulareal verboten.

Absenzen

Wenn du krank bist oder aus einem wichtigen Grund nicht in die Schule kommen kannst, so benachrichtige durch deine Eltern per Klapp deine Klassenlehrperson.
Wir bitten die Eltern, Arzt- und Zahnarztbesuche wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Ein allfälliger Wohnortwechsel soll durch die Eltern der Schulleitung frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden.